Was Telefonbegleiter24 bietet
Digitale Gesprächs- und Aktivierungsangebote als Ergänzung der Betreuung
Telefonbegleiter24 erweitert bestehende Betreuungsangebote in Pflegeeinrichtungen um eine niedrigschwellige, KI-gestützte Telefonbegleitung.
Die digitalen Telefonbegleiter „Lisa“ und „Leo“ führen persönliche Gespräche, greifen individuelle Interessen auf und bieten aktivierende Inhalte wie Quizfragen, Wortspiele, Erinnerungsfragen und kleine Denkaufgaben.
Die Nutzung erfolgt über das vorhandene Festnetz- oder Mobiltelefon. Eine App, ein Tablet oder zusätzliche technische Ausstattung sind für Bewohnerinnen und Bewohner nicht erforderlich.
Zusätzliche 1:1-Angebote im Pflegealltag
Nicht alle Bewohner nehmen regelmäßig an Gruppenangeboten teil. Manche wünschen zusätzliche Ansprache, erhalten wenig Besuch oder bevorzugen individuelle Beschäftigungsformen.
Telefonbegleiter24 schafft hierfür zusätzliche Gesprächsmöglichkeiten und kann insbesondere in Zeiträumen eingesetzt werden, in denen keine persönliche Einzelbetreuung möglich ist.
Vereinbarte Anrufe können automatisiert erfolgen. Bewohner können den Service zusätzlich selbstständig nutzen.
Individuelle Gespräche und Aktivierung
Die Inhalte lassen sich an persönlichen Interessen und Vorlieben ausrichten. Mögliche Gesprächs- und Beschäftigungsangebote sind beispielsweise:
- persönliche Gespräche und Alltagsthemen
- Erinnerungs- und Biografiefragen
- Quiz- und Wissensfragen
- Wortspiele und Sprichwörter
- kleine Denk- und Gedächtnisaufgaben
- Gespräche über Hobbys, Musik, Reisen oder frühere Berufe
Dadurch entstehen individuelle Aktivierungsangebote, die über standardisierte Beschäftigungsprogramme hinausgehen.
Ergänzung bestehender Betreuungskonzepte
- 43b SGB XI unterstreicht die Bedeutung zusätzlicher Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen.
Telefonbegleiter24 kann bestehende Betreuungskonzepte um einen zusätzlichen digitalen Baustein ergänzen. Das Angebot ersetzt dabei weder Betreuungskräfte noch persönliche Kontakte und ist nicht automatisch als eigenständig abrechenbare Leistung nach § 43b SGB XI zu verstehen.
Die Stärke liegt vielmehr in der Kombination:
Persönliche Betreuung durch Mitarbeitende plus zusätzliche digitale Gesprächs- und Aktivierungsangebote.

