Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 03. August 2009 ergeben sich verschiedene Änderungen im Bereich der 0180-Servicerufnummern sowie für Unternehmen, die 0180 Servicerufnummern einsetzen und bewerben.
1. Aus Geteilte-Kosten-Dienste wird Service-Dienste
Die bisher als Geteilte-Kosten-Dienste (SharedCost) bekannten 0180 Servicerufnummern erhalten einen neuen Namen und werden künftig als „Service-Dienste“ bezeichnet. Hintergrund ist, dass das ursprüngliche Nutzungskonzept der geteilten Kosten und die Idee, den Verbrauchern eine kostengünstige Kontaktmöglichkeit zum Unternehmen anzubieten, in Zeiten fallender Festnetztarife und der Flatrate-Telefonie überholt ist.
2. Festlegung von Preisobergrenzen für Anrufe aus dem Festnetz und Mobilfunk
Der Gesetzgeber hat für Anrufe aus den Fest- und Mobilfunknetzen eine Preisobergrenze festgelegt. Für Anrufe aus dem deutschen Festnetz liegt diese bei 0,14 Euro je Minute oder 0,20 Euro je Anruf – dies entspricht den derzeit von der Bundesnetzagentur festgelegten Preisstufen, so dass sich für Festnetzanrufe keine Änderungen ergeben.
Neu ist hingegen die Festlegung einer gesetzlichen Preisobergrenze für Anrufe aus den Mobilfunknetzen. Diese liegt bei 0,42 Euro je Minute oder 0,60 Euro je Anruf. Die Bundesnetzagentur hat jedoch nach einem entsprechenden Anhörungsverfahren festgelegt, dass Anrufe auf 0180 Rufnummern aus den Mobilfunknetzen ausschließlich pro Minute abgerechnet werden, da dies der derzeit praktizierten und künftig von den Mobilfunknetzbetreibern gewünschten Abrechnungsweise entspricht.
In der Praxis ergeben sich also für Anrufe aus den Mobilfunknetze zu 0180 Rufnummern Kosten von maximal 0,42 Euro je Minute.
3. Änderung der Pflicht zur Preisangabe für werbende Unternehmen
Für Unternehmen, die eine 0180-Servicerufnummer einsetzen, ergeben sich durch die neuen Preisobergrenzen auch geänderte Verpflichtungen zur Preisangabe. Neben dem Preis für Anrufe aus dem deutschen Festnetz muss künftig auch der maximale Preis für Anrufe aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Die bisher geltende Regelung, lediglich auf die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hinzuweisen, ist damit nicht mehr ausreichend.
Eine korrekte Form der Preisangabe für 0180 Servicerufnummern kann künftig wie folgt aussehen:
0180-2: 0,06 Euro je Anruf aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen
0180-5: 0,14 Euro je Minute aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen
Die neuen Regelungen zur Preisobergrenze als auch die Verpflichtung zur Umstellung der Preisangabe gelten ab dem 01. März 2010. EuraTel empfiehlt seinen Kunden jedoch, rechtzeitig die Umstellung der Preisangaben vorzunehmen und den notwendigen Vorlauf (z.B. bei Druckaufträgen für Geschäftspapiere usw.) zu beachten.