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Neue Regelungen bei Preisangaben für Servicerufnummern

Zum 01.09.07 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Damit gelten ab diesem Datum verschiedene neue Regelungen für Preisangaben in der Werbung für Servicerufnummern sowie Preisansagen bei Servicerufnummern. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Änderungen zu diesem Thema noch einmal zusammengefasst. Wir bitten unsere Kunden, diese Änderungen genau zu prüfen und gegebenenfalls notwendig werdende Änderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenbetreuer, wenn Sie zu den Regelungen des neuen TKG weiterführende Fragen haben.

1. 0900-Servicerufnummern:

1.1. Preisangabe in der Werbung

Neben dem Anrufertarif aus dem deutschen Festnetz in Euro je Minute bzw. Euro je Anruf muss ab 01.09.07 auf die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Dies gilt natürlich nur dann, wenn für die 0900-Servicenummer auch die Mobilfunk-Erreichbarkeit eingerichtet wurde. Wir empfehlen die folgende Formulierung:

x.xx Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk

1.2. Preisansagen

Vor Inanspruchnahme eines 0900er Dienstes muss dem Anrufer der Preis für die Nutzung des Dienstes im Rahmen einer kostenfreien Tarifansage angesagt werden. Hier ändert sich für die Kunden von EuraTel nichts: Die Tarifansage aus dem Festnetz wird von EuraTel übernommen, die Tarifansagen aus den Mobilfunknetzen durch den jeweiligen Mobilnetzbetreiber.

1.3. Anhebung Preisobergrenzen

Die Preisobergrenze für Anrufe auf 0900 Servicerufnummern wird ab 01.09.07 von 2,00 Euro/Minute auf 3,00 Euro/Minute erhöht. Die Tarifobergrenze für Blocktarife bleibt mit 30,00 Euro/Anruf konstant. Kunden, die den Anrufertarif Ihrer Servicerufnummer umstellen möchten, bitten wir, sich rechtzeitig mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung zu setzen.

Auch für Anrufe aus den Mobilfunknetzen werden ab 01.09.07 die neuen Tarifcluster 7/0 und 8/0 zur Verfügung stehen. Sobald uns hierfür konkrete Preisinformationen vorliegen, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren.

2. 0137-Servicerufnummern

2.1. Preisangabe in der Werbung

Auch bei 0137 Servicerufnummern muss neben dem Anrufertarif aus dem deutschen Festnetz ab dem 01.09.07 auf die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir empfehlen die folgende Formulierung:

x.xx Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk

2.2.  Preisansagen

Bei 0137-Servicerufnummern muss eine Preisansage während des Dienstes erfolgen. Die Ansage muss für den Anrufer nicht kostenfrei sein. Die Formulierung „x.xx  Euro/Anruf aus dem deutschen Fetznetz“ ist hierbei ausreichend, ein Hinweis auf abweichende Gebühren aus den Mobilfunknetzen ist nicht erforderlich. Kunden, die die Tarifansagen in Ihren Diensten anpassen möchten, bitten wir, sich rechtzeitig mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung zu setzen.

3. 0180-Servicerufnummern

3.1. Preisangabe in der Werbung

Die konkrete Verpflichtung zur Preisangabe in der Werbung für 0180-Servicerufnummer ab dem 01.09.07 ist neu, auch wenn dies von den meisten Anbietern in der Praxis schon längst umgesetzt wird. Auch bei 0180-Servicerufnummern muss neben dem Anrufertarif aus dem deutschen Festnetz in Euro je Minute bzw. Euro je Anruf auf die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir empfehlen die folgende Formulierung:

x.xx Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk

3.2. Preisansagen

Eine Verpflichtung zu einer Preisansage während es Anrufes existiert bei 0180 Servicerufnummern derzeit nicht.

4. Auskunftsdienste und Kennworte auf Auskunftsrufnummern

Die Verpflichtung zu einer Preisangabe in der Werbung sowie zum Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Anrufertarife aus den Mobilfunknetzen gilt für 118xx Auskunftsrufnummern sowie beworbene Kennworte auf Auskunftsrufnummern entsprechend. Bei Auskunftsdiensten muss zudem eine für den Anrufer kostenfreie Tarifansagen vor Nutzung des Dienstes ab einem Nutzertarif von 2,00 Euro/Minute erfolgen. Vor einer Weitervermittlung auf einen Premium Rate Dienst  muss in jedem Fall – unabhängig vom Tarif – eine kostenfreie Tarifansage erfolgen. Die Einrichtung dieser Tarifansagen wird von EuraTel umgesetzt, für die Kunden von EuraTel ändert sich nichts.

5. Kurzwahldienste und Premium SMS Dienste

5.1. Tarifbestätigung

Bei der Nutzung von Kurzwahldiensten und Premium SMS Diensten muss der Nutzer ab einem Tarif von 2,00 Euro/SMS vor der Nutzung des Dienstes über die Nutzung des Dienstes informiert werden und den Erhalt dieser Information bestätigen (Handshake-Verfahren). Da diese gesetzliche Anforderung im bisher angewandten MO-Billing-Verfahren technisch nicht umsetzbar ist, laufen die bisher von EuraTel angebotenen Premium SMS Dienste mit einem Nutzertarif von 2,99 Euro/SMS zum 31.08.07 aus.

Ab dem 01.09.07 wird EuraTel statt dessen eine neue Mobile Payment Lösung anbieten, um auch weiterhin mobile Mehrwertdienste ab 2,00 Euro anbieten und gegenüber dem Nutzer abrechnen zu können.

5.2. Bill-Warnings

Dem Endkunden muss künftig bei Erreichen von 20,00 Euro Umsatz/Monat oder einem Vielfachen dieses Betrages eine kostenlose Warn-SMS zugesendet werden. Die Umsetzung und Abwicklung dieser Vorgabe erfolgt durch EuraTel.

 


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