Bonn, 28.12.06: Seit dem 15. August 2003 ist die Bundesnetzagentur mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er Servicerufnummern betraut. Die Bundesnetzagentur ist somit zentrale Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden zum Thema Rufnummernmissbrauch.
In einer Pressemitteilung vom 28.12.06 meldet die Bundesnetzagentur den Eingang der 100.000. schriftlichen Beschwerde zum Rufnummernmissbrauch. Dies zeige, dass die Bundesnetzagentur als Anlaufstelle zu diesem Thema bekannt ist und von den Verbrauchern angenommen wird, betont Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Rufnummernmissbrauch hat verschiedene Erscheinungsformen, z.B. Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von 0900 Servicerufnummern, die Verwendung von Dialern in der falschen Rufnummerngasse sowie Rufnummern-Spam. Gelingt es der Bundesnetzagentur durch Auswertung der Verbraucherbeschwerden und der teils umfangreichen Ermittlungen, Missbrauch aufzuklären, greift sie ein. Diese Maßnahmen reichen von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Außerdem hat die Bundesnetzagentur in ca. 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, hat sie die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, in deren Händen die weitere Verfolgung liegt.
Die Bundesnetzagentur verfolgt mit ihren Maßnahmen das Ziel, Missstände, die zu Beschwerden führe, abzustellen. So haben sich im Bereich Dialer im Jahre 2006 ca. 500 Verbraucher beschwert, während es im Vorjahr noch ca. 21.000 waren. Dieser Erfolg ist insbesondere auf die Einführung eines einheitlichen Zustimmungsfensters für Dialer zurückzuführen, welches für Kostentransparenz sorgt.
Voraussetzung für das Eingreifen der Bundesnetzagentur ist stets die gesicherte Kenntnis einer rechtswidrigen Nummernnutzung. Um den Missbrauchsfällen nachgehen zu können, ist es auch in Zukunft wichtig, dass sich die betroffenen Verbraucher an die Bundesnetzagentur werden.
Hierfür stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Für telefonische Anfragen:
Hotline: 0291–9955206
Anfragen rund um das Missbrauchsgesetz und insbesondere zu Dialern: