Leipzig, 21.03.07: Mit der Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten für den Markt der telefonischen Mehrwertdienste verschiedene neue Regelungen, die zum 01.08.07 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen und Regelungen für die Kunden von EuraTel haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Preisangabe in der Werbung (§ 66a): Die bereits für Premium Rate Dienste geltenden Vorschriften zur Preisangabe in der Werbung wurden auf Auskunftsdienste, 0180-Rufnummern, 0137-Rufnummern, Neuartige Dienste und Kurzwahldienste erweitert. Der für die Nutzung des Dienstes zu zahlende Preis ist zeitabhängig pro Minute oder bei zeitunabhängigen Diensten pro Nutzung in direktem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Gelten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen andere Tarife als aus dem Festnetz, ist der Festnetzpreis anzugeben.
Preisansagen (§ 66b): Die Pflicht zu einer kostenfreien Preisansage vor Nutzung des Dienstes gilt neben 0900-Servicenummern nun auch für Auskunftsdienste, die Weitervermittlung durch Auskunftsdienste und sprachgestützte Kurzwahl-Dienste.
Bei 0137-Servicenummern muss die Preisansage unmittelbar im Anschluss an die Nutzung des Dienstes (also zu Beginn der Entgelt-Pflichtigkeit) angesagt werden.
Preisanzeige bei Kurzwahl-Datendiensten (§ 66c): Bei Kurzwahl-Datendiensten (insbesondere Premium SMS Diensten) muss der Preis für die Nutzung ab einem Preis von 2,00 Euro angezeigt werden, der Erhalt dieser Information muss vom Nutzer bestätigt werden.
Derzeit herrscht bei den Mobilfunk-Netzbetreibern und Serviceprovidern noch Uneinigkeit, wie diese Forderung in der Praxis umzusetzen ist. Möglichkeiten sind die Umstellung der betroffenen Kurzwahldienste auf MT-Billing oder die Einführung einer „Handshake-SMS“. Wir werden unsere Kunden selbstverständlich rechtzeitig über entstehende Änderungen informieren.
Preishöchstgrenzen (§ 66d): Der Preis für zeitabhängige Premium Rate Dienste (0900-Nummern, Auskunftsdienste) wird ab 01.08. auf maximal 3,00 Euro je Minute erhöht. Der Maximal-Tarif bei Blocktarifen bleibt bei 30,00 Euro je Verbindung. Darüber hinaus werden ab 01.08. auch wieder Kombinationstarife (Blocktarif + zeitabhängiger Tarif) möglich sein, sofern der insgesamt abgerechnete Betrag 30,00 Euro nicht überschreitet.
Der komplette Text des Änderungsgesetzes steht Ihnen unter hier zum Download bereit.