Leipzig, 23.11.06: Nachdem die T-Com (Deutsche Telekom AG) im Rahmen der Mehrwertsteuererhöhung bereits eine Anpassung der Anrufertarife für 0180 Servicerufnummern angekündigt hat, werden nun auch in der Rufnummerngasse 0137 die Brutto-Endkundentarife aus dem Netz der T-Com zum 01.01.2007 steigen.
Nachfolgend findet sich eine Gegenüberstellung der alten und neuen Endkundentarife in den einzelnen 0137er Gassen. Es steht zu erwarten, dass sich die anderen Teilnehmernetzbetreiber dieser Preisgestaltung anschließen werden:
| Rufnummerngasse |
Tarif bis 31.12.06 (brutto) |
Tarif ab 01.01.2007 |
| 0137 - 1, 5 |
0,12 €/Anruf |
0,14 €/Anruf |
| 0137 - 2, 3, 4 |
0,12 €/Anruf |
0,14 €/Minute |
| 0137 - 6 |
0,24 €/Anruf |
0,25 €/Anruf |
| 0137 - 7 |
0,98 €/Anruf |
1,00 €/Anruf |
| 0137 - 8, 9 |
0,49 €/Anruf |
0,50 €/Anruf |
Auch wenn die Erhöhung der Brutto-Endkundenpreise (insbesondere in den Gassen 0137-7 und 0137-8,9) nicht ausreicht, um die Mehrwertsteuererhöhung zu kompensieren, wird die EuraTel GmbH die Konditionen und Anbietervergütungen stabil halten und ihren Kunden somit auch weiterhin eine attraktive Auszahlung anbieten.
Interessant ist die Änderung in der Gasse 0137 – 2, 3 und 4, die künftig pro Minute statt pro Anruf angerechnet wird. Dies ermöglicht die Entwicklung neuer Anwendungen und Konzepte für telefonischen Mehrwertdienste, zum Beispiel im Rahmen von Call-In Shows.
Ab dem 01.01.2007 dürfen somit nur noch die neuen Anrufertarife gegenüber dem Nutzer kommuniziert werden, Dienstanbieter sollten darum daran denken, Ihre Werbemedien rechtzeitig umzustellen. Hier ein Beispiel für eine Preisangabe ab dem 01.01.2007:
„0137-8xxxxxx 0,50 €/Anruf aus dem dt. Festnetz“
Ebenfalls geändert werden müssen alle automatischen Tarifansagen im Rahmen von Gewinnspielen, Votings oder ähnlichen Ansagen. Selbstverständlich werden dahingehende Änderungen von Ansagetexten von EuraTel kostenfrei vorgenommen.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Abschluss: Grundsätzlich haften Werbetreibende für die durch sie verbreiteten Tarifangaben. Es besteht daher grundsätzlich das Risiko, dass nicht mit dem aktuellen Preis werbende Anbieter wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wir möchten allen unseren Kunden darum dringend ans Herz legen, ihre Tarifangaben in allen Medien rechtzeitig zu aktualisieren.
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